AGB Bootsfahrschule Wiesbaden

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB der Bootsfahrschule Wiesbaden (Stand: 06.01.2022)
§ 1 Allgemeines

(1) Wer sich zu einer der Veranstaltungen der Bootsfahrschule Wiesbaden anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.
(2) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Bootsfahrschule Wiesbaden, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(3) Motorboot- und Segelbootfahrstunden, Revierkundeseminar, Schleusenfahrten und andere Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Bootsfahrschule Wiesbaden. Insoweit tritt die Bootsfahrschule Wiesbaden nur als Vermittler auf.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Brief, e-Mail). Erklärungen der Bootsfahrschule Wiesbaden genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Annahmeerklärung der Bootsfahrschule Wiesbaden zustande. Die Anmeldebestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht.
(3) Sofern ein Dritter (Freunde, Bekannte, Familienangehörige etc.) das Entgelt und die besonderen Kosten übernimmt, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Bootsfahrschule Wiesbaden als Veranstalterin und dem/der/den Anmeldenden begründet.
(5) Die Bootsfahrschule Wiesbaden darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(6) Wird die Bootsfahrschule durch gesetzliche Bestimmungen und deren Auswirkungen in ihrer Leistungserbringung behindert oder zu Unterbrechungen ihres Betriebs gezwungen, im Besonderen auf Hinblick auf die Auswirkungen durch eine Epidemie wie COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) haftet die Bootsfahrschule Wiesbaden nicht.
(7) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich an die gesetzlichen Bestimmungen und deren Verordnungen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) zu halten. Hierzu gehört auch der Nachweis über Impfung, Genesung, oder tagesaktuellen Schnell- oder PCR-Test (3G-Regelung oder 2G+ Regeln). Diese sind der Bootsfahrschule unaufgefordert zu jedem Termin (Unterricht oder Fahrstunden) nachzuweisen.
(8) Bei Erkrankungen oder Symptomen hat der/die Teilnehmer7-in dieses unverzüglich der Bootsfahrschule Wiesbaden mitzuteilen und sich vom Kurs zu entfernen und in Quarantäne zu begeben.

 

§ 3 Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Bootsfahrschule Wiesbaden. Die Anmeldung verpflichtet, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.
(2) Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden spätestens am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.
(3) Bei nicht eingelösten Abbuchungsermächtigungen fällt pro Kurs eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€ an.
(4) Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.
(5) Ermäßigungen und Rückzahlungen aus nicht wahrgenommenen Kursabenden oder Bestandteile der Veranstaltungen sind nicht möglich.
(6) Zeitnah nach Kursende findet eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss des Deutscher Seglerverband oder des Deutscher Motoryachtverband statt. Diese unabhängigen Kommissionen organisieren ihre Prüfungstermine selbst. Die Prüfungsanmeldung erfolgt durch die Bootsfahrschule Wiesbaden, außer es wird etwas anderes vereinbart. Die zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen 14 Wochentage vor dem bekanntgegebenen Prüfungstermin der Bootsfahrschule Wiesbaden vorliegen. Für die Einhaltung der Termine, die Festlegung der Prüfungsorte und die Durchführung der Prüfungen sind die Kommissionen Prüfungsusschuss Rhein Mosel Saar bzw. deren Ausschüsse verantwortlich. Deshalb wird hierfür keine Haftung übernehmen, auch nicht bei unvorhergesehenen Änderungen. Bei Verlegung oder Wiederholung der Prüfung durch den Teilnehmer verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren, es sei denn, die Kommission erstattet Prüfungsgebühren zurück oder schreibt sie gut. Änderungen, Verlegungen, Absage seitens des Kunden/der Kundin bedürfen der Schriftform.

 

§ 4 Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten / einer Dozentin angekündigt wurde.
(2) Die kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten / einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
(4) Bei Verlegung der Prüfung durch den Kunden nach Kursbeginn verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren, es sei denn, die Kommission erstattet zurück oder schreibt gut. Änderungen, Verlegungen, Absage seitens des Kunden/der Kundin bedürfen der Schriftform.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die Bootsfahrschule Wiesbaden

(1) Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Bootsfahrschule Wiesbaden vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht. Wenn die Bootsfahrschule Wiesbaden eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/innenzahl durchführen will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmer/innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.
(2) Die Bootsfahrschule Wiesbaden kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Bootsfahrschule Wiesbaden nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(3) Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der Bootsfahrschule Wiesbaden abgesagt werden muss.
(4) Die Bootsfahrschule Wiesbaden kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in, gegenüber Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der Bootsfahrschule Wiesbaden, Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die Bootsfahrschule Wiesbaden den/die Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Bootsfahrschule Wiesbaden wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
(5) Die Bootsfahrschule Wiesbaden ist berechtigt, jemand ohne weitere Begründungen vom Kurs auszuschließen, wenn er gegen die in §2 Absatz (6),(7) und (8) verstößt. Eine Ersatzanspruch gegen die Fahrschule entsteht hieraus nicht.

 

§ 6 Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/in

(1) Bei Abmeldung bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
(2) Bei Abmeldung vom 13.-4. Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i. H. v. 50% des Entgeltes, mindestens jedoch von 15 Euro erhoben. Besondere Kosten sind in voller Höhe zu zahlen.
(3) Bei Abmeldung ab dem 3. Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Kursgebühr inkl. besonderer Kosten fällig. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(5) Der/Die Teilnehmer/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach § 5 Absatz 2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(6) Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der Bootsfahrschule Wiesbaden abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der Bootsfahrschule Wiesbaden schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

 

§ 7 Ummeldung

(1) Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der Bootsfahrschule Wiesbaden erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.
(2) Für jede Ummeldung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 Euro erhoben. Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Ummeldung.

 

§ 8 Urheberschutz

(1) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Bootsfahrschule Wiesbaden nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
(2) Jede/r Teilnehmer/in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

 

§ 9 Datenschutz

Die Bootsfahrschule Wiesbaden unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die Bootsfahrschule Wiesbaden automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Kursnummer, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der Bootsfahrschule Wiesbaden übermittelt. Mit Anmeldung stimmen die Teilnehmer/-Innen der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen. (siehe Datenschutzbestimmungen)

 

§ 10 Haftung

(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners / der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die Bootsfahrschule Wiesbaden sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Bootsfahrschule Wiesbaden Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Bootsfahrschule Wiesbaden aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Bootsfahrschule Wiesbaden anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die Bootsfahrschule Wiesbaden sind nicht abtretbar.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bootsfahrschule Wiesbaden treten am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kommen erstmalig zur Anwendung für alle Veranstaltungen, die ab dem 06.01.2022 beginnen. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften
Als Verbraucher steht Ihnen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gemäß nachstehender Widerrufsbelehrung zu.
Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Bootsfahrschule Wiesbaden
Herrn Henry Klotz
Hollerbornstr. 50A
65197 Wiesbaden
E-Mail: info(@)bootsfahrschule-wiesbaden.de

 

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Weiterhin gelten die Kündigungsfristen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

DSV Deutscher Seglerverband
Deutscher Segler -Verband
DMYV Deutscher Motoryacht Verband
Deutscher Motoryachtverband
#Boot #Düsseldorf #Messe
Boot Messe Düsseldorf
Nach oben scrollen